So schnell kann es manchmal gehen: Gleich beim ersten Treffen des Bund-Länder-Gesprächskreises haben Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) und Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) einen gemeinsamen Entwurf zur EEG-Reform vorgestellt. Wer hätte das gedacht?
In dem vorgelegten Papier heißt es, die Ministerien seien sich einig, „dass kurzfristig Anpassungen im EEG erforderlich sind, um die Kosten des Ausbaus der erneuerbaren Energien zu dämpfen“. Unabhängig von den kurzfristigen Änderungen sei man sich auch einig, dass das EEG grundlegend reformiert werden müsse.
Hier nun die vorgesehenen Änderungen:
(Die hier prognostizierten Einspareffekte beziehen sich dem Papier zufolge auf das Jahr 2014; Quelle: BMU/BMWi):
I. Maßnahmen zur Sicherung des Strompreises
1. EEG-Anlagen (Einsparung: 1.160 Mio. €)
1.1 Die Vergütung wird für Neuanlagen in den ersten fünf Monaten ab ihrer Inbetriebnahme auf den Marktwert des Stroms reduziert. Dies gilt für alle Anlagen, die ab 1. August 2013 in Betrieb genommen werden. Ausgenommen sind PV-Anlagen. (Einsparung: 500 Mio. €)
1.2 Die Vergütung, die ab dem sechsten Monat gezahlt wird, wird für Neuanlagen wie folgt abgesenkt:
- Windenergieanlagen an Land: Die Anfangsvergütung wird auf 8 Ct/kWh abgesenkt (Einsparung: 40 Mio. €). Der Repowering- und der SDL-Bonus werden gestrichen (Einsparung: 40 Mio. €). Zusätzlich wird das Referenzertragsmodell angepasst (Fristen; Einsparung noch offen).
- PV-Anlagen: Die Vergütung wird weiterhin nach dem bestehenden monatlichen atmenden Deckel abgesenkt (keine Änderung).
- Alle anderen Anlagen: Die Vergütung wird einmalig in Höhe von 4 Prozent abgesenkt (Einmaldegression; Einsparung: 30 Mio. €).
Die Absenkungen gelten jeweils für Anlagen, die ab 1. August 2013 in Betrieb genommen werden.
1.3 Markt- und Netzintegration (Einsparung: 60 Mio. €):
- Anlagen, die vor dem 1. August 2013 in Betrieb genommen worden sind, können weiterhin zwischen fester Einspeisevergütung und Direktvermarktung wählen (optionale Direktvermarktung). Beim Einspeisemanagement wird die Entschädigung bei Anlagen, die in der festen Einspeisevergütung einspeisen, deutlich abgesenkt. Die Entschädigung von Anlagen in der Direktvermarktung bleibt unverändert.
- Anlagen, die ab 1. August 2013 in Betrieb genommen werden, müssen direkt vermarkten (verpflichtende Direktvermarktung). Ausgenommen sind Anlagen mit einer Leistung unter 150 kW. Gleichzeitig wird für Neuanlagen die Managementprämie abgeschafft. Beim Einspeisemanagement bleibt die Entschädigung unverändert.
1.4 Beitrag der Bestandsanlagen zur Begrenzung der Kosten:
- Der Gülle-Bonus, der mit der EEG-Novelle 2008 auch rückwirkend für damals bereits bestehende Biomasse-Anlagen eingeführt wurde, wird mit Wirkung ab 1. August 2013 gestrichen. Dies betrifft Anlagen, die zwischen 2004 und 2008 in Betrieb genommen wurden. (Einsparung: 150 Mio. €)
- Im Übrigen werden die Vergütungen für Bestandsanlagen im Jahr 2014 pauschal um 1,5 Prozent abgesenkt (befristet für ein Jahr). Dies betrifft alle Anlagen, die vor dem 1. August 2013 in Betrieb genommen worden sind (Einsparung: 350 Mio. €).
2. Verteilung der EEG-Differenzkosten (Einsparung: 700 Mio. €)
Es kommen folgende Maßnahmen in Betracht:
2.1 Besondere Ausgleichsregelung:
- Die Mindest-Umlage der privilegierten stromintensiven Unternehmen („Selbstbehalt“) wird ab 1. Januar 2014 angehoben.
- Branchen, die nicht im intensiven internationalen Wettbewerb stehen, werden aus der Besonderen Ausgleichsregelung herausgenommen, werden also künftig nicht mehr privilegiert.
2.2 Eigenerzeugung und Selbstverbrauch: Es wird eine Mindest-Umlage für alle Anlagen eingeführt. Ausgenommen sind Anlagen mit einer Leistung von weniger als 2 MW sowie KWK-Anlagen.
II. Umsetzung der Sicherung des Strompreises
- Die EEG-Umlage wird im Jahr 2014 auf dem Wert für 2013, also auf dem Wert 5,277 Ct/kWh, gesetzlich begrenzt. In den Folgejahren wächst dieser Wert jährlich um 2,5 Prozent an.
- Die Höhe der Umlage wird jährlich im Monitoringbericht evaluiert, und der Bericht schlägt ggf. erforderliche Handlungsempfehlungen vor.
- Die Maßnahmen sollen unmittelbar durch eine Änderung des EEG umgesetzt werden, die zum 1. August 2013 in Kraft tritt.
- Bei weiteren Maßnahmen sollen einseitige Belastungen der Industrie und der Netzbetreiber vermieden werden.
Wir sind gespannt, wie viele weitere Vorschläge es noch geben wird und welche Änderungen schließlich verabschiedet werden. Natürlich halten wir Euch darüber auf dem Laufenden!
Do it yourself – aber do it richtig!
Eure Mandy Ebisch
Bildquelle: ©BMU