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Förderung der KfW für Heizung 2024: Bis zu 70 Prozent staatlicher Zuschuss

Seit dem 27.02.2024 haben Eigenheimbesitzer die Möglichkeit, im „Kundenportal Meine KfW“ einen Antrag auf den neuen Zuschuss „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ (458) zu stellen – sofern sie ihr Einfamilienhaus selbst bewohnen. Zusätzlich steht ab heute der zinsgünstige „Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude“ (358, 359) zur Verfügung.

Hausbesitzer, die ihr Eigenheim selbst bewohnen, können bei der staatlichen KfW-Bank Zuschüsse in Höhe von mehreren Tausend Euro für den Austausch ihrer Heizung und andere Effizienzmaßnahmen beantragen. Es gibt jedoch einige wichtige Punkte zu beachten.

 

Wer ist förderberechtigt beim Heizungstausch?

Die KfW unterstützt private Hausbesitzer von Wohnimmobilien, die eine effiziente Heizungsanlage installieren oder einen Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz einrichten möchten. Zunächst stehen die Zuschüsse nur für Einzelpersonen zur Verfügung, die ein Einfamilienhaus besitzen und selbst darin leben. Im Verlauf des Jahres 2024 können auch Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sowie Wohnungseigentümergemeinschaften Förderanträge bei der KfW stellen.

 

Für welche Heizungen gewährt die KfW Förderung?

Die KfW fördert den Einbau energieeffizienter Heizungsanlagen, Anlagen zur Heizungsunterstützung sowie den Anschluss an Gebäude- oder Wärmenetze. Dies ist ein neuer Bestandteil der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Voraussetzung ist, dass die Energieeffizienz eines bestehenden Wohngebäudes verbessert wird und/oder erneuerbare Energien im Haus genutzt werden. Die Maßnahmen müssen zudem eine Optimierung des gesamten Heizungsverteilungssystems umfassen, einschließlich des hydraulischen Abgleichs oder der Anpassung der Luftvolumenströme. Das Gebäude muss anschließend den Anforderungen des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes entsprechen.

Folgende Technologien und deren Kombinationen sind förderfähig:

  • Kauf und Installation von
    • solarthermischen Anlagen
    • Biomasseheizungen
    • elektrisch angetriebenen Wärmepumpen
    • Brennstoffzellenheizungen
    • wasserstofffähigen Heizungen
    • innovativer Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
  • Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
  • Ausgaben für eine provisorische Heiztechnik bei einem Heizungsdefekt
  • Fachplanung und Baubegleitung durch einen Experten für Energieeffizienz
  • Akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker.

 

Welche Zuschüsse bietet die KfW?

Der Zuschuss für den Heizungstausch durch die KfW setzt sich aus einer Grundförderung von 30 Prozent und gegebenenfalls zusätzlichen Bonusförderungen zusammen, die unter bestimmten Bedingungen kombiniert werden können. Insgesamt kann die Zuschussförderung für den Heizungstausch in selbstbewohnten Wohngebäuden bis zu 70 Prozent betragen.

Basisförderung:

Alle privaten Hausbesitzer, die ihr Eigenheim selbst bewohnen, können einen Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten beantragen. Die KfW beteiligt sich an den Ausgaben für Material sowie an den Kosten für die Installation, Inbetriebnahme, Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit der energetischen Sanierungsmaßnahme.

Bonusförderungen:

Effizienzbonus: Für Wärmepumpen, die Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle nutzen oder ein natürliches Kältemittel verwenden, gibt es einen zusätzlichen Effizienzbonus von 5 Prozent.

Klimageschwindigkeitsbonus: Eigentümer, die ineffiziente alte Heizungen frühzeitig austauschen, erhalten einen Klimaschutzbonus von zusätzlich 20 Prozent. Dies gilt für funktionsfähige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen oder mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizungen. Ab 2029 verringert sich dieser Bonus alle zwei Jahre um drei Prozent.

Einkommensbonus: Hausbesitzer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro erhalten für ihre selbstgenutzte Hauptwohneinheit oder alleinige Wohneinheit einen zusätzlichen Einkommensbonus von 30 Prozent.

Emissionsminderungszuschlag: Dieser Zuschlag wird für den Bau von Biomasseanlagen (Pellet-. Stückholz- oder Hackschnitzelheizungen) gewährt, die nachweislich den Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m³ einhalten. Der Zuschlag beträgt pauschal 2500 Euro und wird unabhängig von der Höchstgrenze der förderfähigen Gesamtkosten gewährt.

 

Ein Überblick über die neue Heizungsförderung der KfW

Die aufgeführten Förderungen in der Tabelle können zwar kombiniert werden, jedoch ist der Zuschuss der KfW für den Heizungstausch insgesamt auf 70 Prozent der Investitionskosten begrenzt.

 

Einzelmaßnahmen

Grundförderung

Effizienz­bonus

Klima­geschwindig­keits­bonus

Einkommens­bonus

Solarthermische Anlage

30 %

 

20 %

30 %

Biomasseheizung

30 %

 

20 %

30 %

Wärmepumpe

30 %

5 %

20 %

30 %

Brennstoffzellenheizung

30 %

 

20 %

30 %

Wasserstofffähige Heizung (Investitions­mehrkosten)

30 %

 

20 %

30 %

Innovative Heizungstechnik

30 %

 

20 %

30 %

Gebäudenetzanschluss

30 %

 

20 %

30 %

Wärmenetzanschluss

30 %

 

20 %

30 %

Quelle: KfW

 

Wie hoch ist die Förderung für die Heizung?

Die Höhe der Förderung hängt davon ab, wie viele Boni kombiniert werden können. Die KfW berücksichtigt Investitionskosten bis zu 30.000 Euro. Bei einem maximalen Fördersatz von 70 Prozent beträgt die Förderung für Hausbesitzer, die ihr Eigenheim selbst bewohnen, insgesamt bis zu 21.000 Euro. Für diejenigen, die zusätzlich einen Emissionsminderungszuschlag erhalten, kann die Förderung sogar bis zu 23.500 Euro betragen.

Für private Heizungstauschvorhaben in Mehrfamilienhäusern sind gemäß den Förderrichtlinien höhere Investitionskosten pro Wohneinheit möglich. Die KfW erkennt jeweils 15.000 Euro Investitionskosten für die zweite bis sechste Wohneinheit und 8.000 Euro für neue, energieeffiziente Wärmeerzeugungsanlagen in jeder weiteren Wohneinheit an.

 

Wie hoch ist der Ergänzungskredit?

Die KfW bietet nun auch einen Ergänzungskredit zur Finanzierung des Heizungstauschs und anderer Effizienzmaßnahmen an. Für bestimmte Antragsteller ist dieser Kredit vergünstigt: Privathaushalte mit einem Jahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro, die ein Eigenheim besitzen und darin leben, können von einem niedrigen Zinssatz profitieren, der bis zu zehn Jahre lang gilt. Pro Wohneinheit ist ein Kredit von bis zu 120.000 Euro möglich. Die günstigen Kreditkonditionen werden zusätzlich zur erteilten Zuschussförderung gewährt. Der Förderkredit ist ab 0,1 % effektivem Jahreszins möglich. Haushalte mit einem Einkommen von bis zu 90.000 € profitieren von besonders günstigen Bedingungen.

Eigentümer von Wohngebäuden oder Wohneinheiten, die darin ihren Hauptwohnsitz haben, können den Ergänzungskredit vor Beginn der Bauarbeiten bei einer Bank ihrer Wahl beantragen. Der Ergänzungskredit steht jedoch nur in Verbindung mit einer Zusage der KfW für einen Zuschuss zum Heizungstausch und/oder einem Bewilligungsbescheid des BAFA für die Zuschussförderung von Einzelmaßnahmen der energetischen Sanierung zur Verfügung.

 

Wer erhält den Ergänzungskredit – Plus (358)?

Privatpersonen, die

  • eine Zuschusszusage der KfW und/oder einen Zuwendungsbescheid des BAFA gemäß der Richtlinie "Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen" (BEG EM) besitzen, die nicht älter als 12 Monate ist,
  • Eigentümerinnen oder Eigentümer des Wohngebäudes bzw. der Wohneinheit sind,
  • das Wohngebäude bzw. die Wohneinheit als Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz selbst bewohnen und
  • ein Haushaltsjahreseinkommen bis zu 90.000 € haben.

 

Der Ergänzungskredit (359) steht den folgenden Investierenden (Auftraggebenden) von förderfähigen Vorhaben an Wohngebäuden bzw. Wohneinheiten zur Verfügung, für die eine Zuschusszusage der KfW und/oder ein Zuwendungsbescheid des BAFA gemäß der Richtlinie "Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen" (BEG EM) vorliegt:

  • Natürliche Personen (Privatpersonen)
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts
  • Einzelunternehmen
  • Freiberuflich Tätige
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z. B. Kammern und Verbände
  • Gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich kommunaler Unternehmen
  • Sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbau­genossenschaften und Contractoren

 

Wie beantragt man eine Förderung?

Die KfW-Bank bietet eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung des Zuschusses für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung in fünf einfachen Schritten an:

  1. Beauftragung eines Experten
  2. Liefer- oder Leistungsvertrag schließen
  3. Zuschuss online bei der KfW beantragen
  4. Vorhaben durchführen und bestätigen lassen
  5. Nachweise einreichen und Auszahlung erhalten

 


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Bildnachweis: ©rosshelenphoto @freepik

 

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