Energieeffizient, ökonomisch und kostenschonend sollen moderne Heizungsanlagen arbeiten. Das ist auch sinnvoll, denn gut 70 % des Gesamtenergiebedarfs eines Haushalts entfallen auf die Wärmeerzeugung. Durch die Modernisierung und Optimierung von Heizungsanlagen ergeben sich daher nicht unerhebliche Einsparpotenziale. Dank staatlicher Fördermöglichkeiten können darüber hinaus die notwendigen Investitionskosten gesenkt werden.
Im Rahmen des Marktanreizprogrammes (MAP) fördert der Staat über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) den Ausbau erneuerbarer Energien und die Sanierung des Gebäudebestandes in energetischer Hinsicht. Das bedeutet: Wer in Solarthermie, Biomasse oder eine Wärmepumpe investiert, profitiert unter bestimmten Voraussetzungen von attraktiven Förderungen.
Auch die Heizungsoptimierung wird seit Sommer 2016 mit bis zu 30 % der Netto-Investitionskosten durch den Staat bezuschusst. Grundlage ist die Richtlinie über die Förderung der Heizungsoptimierung durch hocheffiziente Pumpen und hydraulischen Abgleich.
Derzeit gelten für die vorgenannten Produktbereiche folgende Fördersätze:
Solarthermie
- In der Basisförderung (d. h. im Gebäudebestand) liegt der Mindestförderbetrag für solarthermische Anlagen zur reinen Warmwasserbereitung mit einer Größe von 3 bis 10 qm Bruttokollektorfläche bei 500 €; jeder darüber hinausgehende Quadratmeter wird mit weiteren 50 € / qm gefördert.
- Bei einer solarthermische Anlage zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung mit bis zu 14 qm Bruttokollektorfläche liegt der Mindestförderbetrag im Gebäudebestand bei 2.000 €; jeder weitere Quadratmeter wird mit 140 € / qm bezuschusst.
- Eine Förderung in Neubauten ist im Rahmen der Innovationsförderung bei großen Anlagen von 20 bis 100 qm Bruttokollektorfläche möglich.
- Darüber hinaus sind verschiedene Zusatzförderungen möglich, welche ergänzend zur Basis- oder Innovationsförderung gewährt werden und die in den meisten Fällen miteinander kumulierbar sind.
Das BAFA stellt eine komplette Förderübersicht für den Bereich Solar inkl. aller Basis-, Innovations- und Zusatzförderungssätze bereit.
Wärmepumpen
Die (Mindest-) Fördersätze unterscheiden sich je nach Art der Pumpe bzw. der eingesetzten Wärmequelle. In der Basisförderung (d. h. im Gebäudebestand) gelten folgende Förderbeträge:
- Elektrisch betriebene Luft-Wasser-Wärmepumpen
Mindestförderbetrag bei leistungsgeregelten und/oder monovalenten Wärmepumpen 1.500 € (bis 37,5 kW);
Mindestförderbetrag bei anderen Wärmepumpen 1.300 € (bis 32,5 kW); darüber hinaus:
40 € / kW - Elektrisch betriebene Wasser-Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpen
Mindestförderbetrag bei elektrischen Sole-Wärmepumpen mit Erdsondenbohrung 4.500 € (bis 45 kW);
Mindestförderbetrag bei anderen Wärmepumpen 4.000 € (bis 40 kW); darüber hinaus:
100 € / kW - Gasbetriebene Wärmepumpen (gasmotorische Wärmepumpen, Sorptionswärmepumpen)
Mindestförderbetrag 4.500 € (bis 45 kW); darüber hinaus:
100 € / kW
Neben der Basisförderung werden besonders effiziente Wärmepumpen mit einer Jahresarbeitszahl (JAZ) von 4,5 oder besser über die sogenannte Innovationsförderung zusätzlich unterstützt. Im Gebäudebestand wird diese besonders hohe Systemeffizienz mit bis zu 150 % des Basisförderbetrages unterstützt, im Neubau mit bis zu 100 %.
Darüber hinaus sind verschiedene Zusatzförderungen möglich, welche ergänzend zur Basis- oder Innovationsförderung gewährt werden und die in den meisten Fällen miteinander kumulierbar sind.
Eine komplette Förderübersicht für den Bereich Wärmepumpe inkl. aller Basis-, Innovations- und Zusatzförderungssätze steht hier zum Download bereit.
Alternativ liefert auch unser YouTube-Video einen kompakten Überblick zu den staatlichen Fördermöglichkeiten von Wärmepumpen:
Biomasse
- In der Basisförderung (d. h. im Gebäudebestand) werden Pelletöfen mit Wassertasche mit einer Nennwärmeleistung von 5 bis 25 kW mit 2.000 € gefördert; für Öfen von 25,1 bis max. 100 kW liegt der Fördersatz bei 80 € / kW.
- Für Pelletkessel mit einer Nennwärmeleistung von 5 bis 37,5 kW liegt der Basisfördersatz bei 3.000 €; für Öfen von 37,6 bis max. 100 kW bei 80 € / kW.
- Außerdem erhält man für Pelletkessel mit einem neu errichteten Pufferspeicher (mind. 30 l / kW) und einer Nennwärmeleistung von 5 bis 43,7 kW eine Basisförderung von 3.500 €; Öfen von 43,8 bis max. 100 kW werden mit 80 € / kW gefördert.
- Neben der Basisförderung ist der Erhalt einer Innovationsförderung für Anlagen mit bis zu 100 kW sowohl für Neubauten als auch für den Gebäudebestand möglich. Hierüber werden Maßnahmen in den Bereichen Brennwertnutzung, Partikelabscheidung und Nachrüstung gesondert gefördert.
- Darüber hinaus sind verschiedene Zusatzförderungen möglich, welche ergänzend zur Basis- oder Innovationsförderung gewährt werden und die in den meisten Fällen miteinander kumulierbar sind.
Wichtige Neuerung bei der BAFA-Antragstellung ab 2018:
Ab 1. Januar 2018 sind Förderanträge immer vor Umsetzung der Maßnahme beim BAFA einzureichen. Es gilt eine Übergangsfrist für Inbetriebnahmen im Jahr 2017: Antragsteller, die ihre Heizungsanlage in 2017 in Betrieb nehmen, können den Förderantrag noch innerhalb von neun Monaten nach Inbetriebnahme stellen.
Förderprogramm zur Heizungsoptimierung
Auf Grundlage der Richtlinie über die Förderung der Heizungsoptimierung durch hocheffiziente Pumpen und hydraulischen Abgleich fördert der Staat seit Sommer 2016 den Austausch von alten Pumpen gegen hocheffiziente Umwälzpumpen und Warmwasser-Zirkulationspumpen in Bestandsgebäuden. Überdies ist die Durchführung des hydraulischen Abgleichs inkl. begleitender Maßnahmen in bestehenden Gebäuden förderfähig.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die vorgenannten Maßnahmen mit einem Zuschuss von bis zu 30 % der Netto-Investitionskosten, höchstens jedoch 25.000 Euro.
Bauherren und Immobilienbesitzer, die eine Förderung für Investitionen zur Heizungsoptimierung beantragen möchten, müssen sich auf der Website des BAFA registrieren. Dies muss vor Maßnahmenbeginn erfolgen, d. h. vor Erteilung des Auftrags für den Austausch der Pumpe bzw. für den hydraulischen Abgleich. Spätestens sechs Monate nach der Registrierung muss die Maßnahme durchgeführt worden sein.
Aufgrund dieser vielfältigen Fördermöglichkeiten sollten sich Bauherren oder Eigentümer, die einen Neubau, eine Sanierung oder eine Modernisierung ihrer Heizungsanlage planen, im Vorfeld umfassend informieren und unverbindlich beraten lassen, um keine Förderungen „liegenzulassen“. Sehr gern steht unser Team jederzeit für ein Gespräch oder eine kostenlose Beratung zur Verfügung.
Schöne Grüße
Mandy Ebich
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