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WAGO Compact-Verbindungsklemme 2-Leiter - 100 Stück
Die Compact-Verbindungsklemme von Wago ist für alle Leiterarten bis 4 mm² geeignet. Das Gehäuse ist transparent und besitzt Hebel um die Leiter zu fixieren.
- Anzahl Klemmstellen: 2 Stück
- Nennquerschnitt: 0,2..4 mm³
- Betätigungshebel: Ja
- Farbe: Transparent
- Nennspannung: 450 V
- Nennstrom: 32 A
- Geeignet für Massivleiter: Ja
- Geeignet für flexible Leiter: Ja
- Geeignet für mehrdrahtige Leiter: Ja
- Leiterquerschnitt starr (ein-/ mehrdrahtig): 0,2..4 mm³
- AWG-Bereich: 24..12
- 100 x WAGO Compact-Verbindungsklemmen 2-Leiter
EU-Verantwortlicher Kontakt gemäß GPSR
Hersteller | Wago |
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Eingetragener Handelsname | WAGO GmbH & Co. KG |
Straße | Hansastraße |
Haus-Nr | 27 |
PLZ | 32423 |
Ort | Minden |
Land | Deutschland |
info.de@wago.com | |
Telefonnummer | +49 571 887 - 0 |
Installations- & Warnhinweise
Bei Fragen rund um Sicherheit, Kompatibilität und Zulassung kontaktieren Sie unser Kundensupport!
WARNUNG: Alle Warnhinweise auf dem Produkt, auf der Verpackung oder in der Bedienungsanleitung sind bei der Montage und beim Gebrauch unbedingt zu beachten! Um Gesundheitsschäden zu vermeiden, richten Sie sich bei der Montage, Erstinbetriebnahme, Inspektion, Wartung und Instandsetzung nach den Anweisungen des Herstellers. Wenn angegeben, diese Arbeiten nur von autorisiertem Fachpersonal durchführen lassen!
Bei großen und sperrigen Produkten sind die Hinweise auf den Transportkartons zu beachten. Diese Produkte am besten zu zweit transportieren! Verwenden Sie ggf. Tragegurte für einen sicheren Transport.
Sicherheits- und Warnhinweise beachten.
Zur Vermeidung von Gefahren durch elektrische Betriebsmittel gelten die Vorschriften nach EN 60335-1. Die Sicherheitshinweise in der Montage-, Betriebs- und/oder Wartungsanleitung sind zu beachten.
Achtung! Lebensgefahr durch Stromschlag bei unsachgemäßer Installation und Ausführung von Elektroarbeiten! Die Installation von Elektrogeräten mit 3-Phasen-Wechselstrom (3~/400 V), nicht steckerfertige Geräte, muss von einem eingetragenen Fachbetrieb durchgeführt werden. Bei der Erstinstallation von Geräten mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW ist zusätzlich die Zustimmung des Netzbetreibers einzuholen.