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Houben Baupendel E27 mit Schraubklemme Kunststoff 150 mm Kabel
Baupendel-Fassung mit Aufhänger, schwarz, mit Schraubklemme, Nennwert 4/250, Leitung Cu mehrdrähtig 0,75 mm², doppelte PVC-Isolation, Länge 150 mm.
- Ausführung: Hängefassung
- Werkstoff: Kunststoff
- Farbe: Schwarz
- Fassung: E27
- Mit Starteraufnahme: Nein
- Befestigungsart: Schraubbefestigung
- Nippelgewinde: Ohne
- 1 x Houben Baupendel E27 mit Schraubklemme Kunststoff 150 mm Kabel
EU-Verantwortlicher Kontakt gemäß GPSR
Hersteller | Houben |
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Eingetragener Handelsname | Arnold Houben GmbH |
Straße | An der Wachsfabrik |
Haus-Nr | 3a |
PLZ | 50996 |
Ort | Köln |
Land | Deutschland |
info@houben.eu | |
Telefonnummer | +49 (0) 2236 966310 |
Installations- & Warnhinweise
Bei Fragen rund um Sicherheit, Kompatibilität und Zulassung kontaktieren Sie unser Kundensupport!
WARNUNG: Alle Warnhinweise auf dem Produkt, auf der Verpackung oder in der Bedienungsanleitung sind bei der Montage und beim Gebrauch unbedingt zu beachten! Um Gesundheitsschäden zu vermeiden, richten Sie sich bei der Montage, Erstinbetriebnahme, Inspektion, Wartung und Instandsetzung nach den Anweisungen des Herstellers. Wenn angegeben, diese Arbeiten nur von autorisiertem Fachpersonal durchführen lassen!
Bei großen und sperrigen Produkten sind die Hinweise auf den Transportkartons zu beachten. Diese Produkte am besten zu zweit transportieren! Verwenden Sie ggf. Tragegurte für einen sicheren Transport.
Sicherheits- und Warnhinweise beachten.
Zur Vermeidung von Gefahren durch elektrische Betriebsmittel gelten die Vorschriften nach EN 60335-1. Die Sicherheitshinweise in der Montage-, Betriebs- und/oder Wartungsanleitung sind zu beachten.
Achtung! Lebensgefahr durch Stromschlag bei unsachgemäßer Installation und Ausführung von Elektroarbeiten! Die Installation von Elektrogeräten mit 3-Phasen-Wechselstrom (3~/400 V), nicht steckerfertige Geräte, muss von einem eingetragenen Fachbetrieb durchgeführt werden. Bei der Erstinstallation von Geräten mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW ist zusätzlich die Zustimmung des Netzbetreibers einzuholen.