Ratgeber Wärmepumpe Förderung
Förderung von effizienten Wärmepumpen
Im Rahmen der Beschleunigung der Energiewende im Gebäudesektor besteht die Möglichkeit für die Anschaffung einer neuen Wärmepumpe staatliche Förderung zu beantragen. Folgende Optionen bestehen:
Förderung der Wärmepumpe beim Neubau
Für den Einbau einer Wärmepumpe im Neubau gibt es aktuell keine explizite staatliche Förderung. Generell besteht die Möglichkeit den Förderkredit „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“ für das Bauprojekt in Anspruch zu nehmen. Weitere Informationen zu dem Förderkredit der KfW.
Staatliche Förderung der Wärmepumpe im Rahmen eines Heizungstauschs im Bestand
Es steht eine Zuschussförderung oder zinsgünstiger Ergänzungskredit nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) zur Verfügung.
Die Förderung trat am 01.01.2024 mit dem neuen Heizungsgesetz (Gebäudeenergiegesetz – GEG) in Kraft. Die Antragstellung für den Einbau einer Wärmepumpe im Rahmen des Heizungstauschs erfolgt über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Der Zuschuss:
Der Zuschuss setzt sich aus mehreren einzelnen Komponenten zusammen, die kombiniert werden können. Der maximal mögliche Zuschuss ist auf 70 % gedeckelt und die Investitionskosten auf 30.000 € (bei selbstgenutzen Einfamilienhäusern) begrenzt.
- Basisförderung: 30 % der Investitionskosten
- Klimageschwindigkeitsbonus: 20 % Bonus, falls eine mindestens 20 Jahre alte, funktionierende Gas-, Öl-, Strom- oder Kohleheizung durch die Wärmepumpe ersetzt wird. Der Klimageschwindigkeitsbonus steht in der Höhe bis zum Jahr 2028 zur Verfügung und wird danach abgesenkt.
- Effizienzbonus: 5 % Bonus, wenn die Energie aus Wasser, Erdreich oder Abwasser stammt oder ein natürliches Kältemittel verwendet wird, z.B. Propan (R290)
- Einkommensbonus: 30 % Bonus, wenn das Gebäude selbst genutzt wird und das zu versteuernde Einkommen der Eigentümer nicht über 40.000 € liegt
Der Ergänzungskredit:
Haushalte mit einem Einkommen unter 90.000 € im Jahr können zusätzlich zum Zuschuss einen Ergänzungskredit bei einem frei wählbaren Finanzinstitut beantragen. Voraussetzung ist, dass es sich um selbst genutztes Wohneigentum handelt.
Folgende Konditionen gelten:
- Kreditsumme ist auf 120.000 € pro Wohneinheit begrenzt
- Zinsvergünstigung ist max. 2,5 % bei 30 Jahren Laufzeit
- Max. 10 Jahre Zinsbindungsfrist
- Zuschusszusage für den Heizungstausch von der KfW oder Zuwendungsbescheid für eine andere Effizienzmaßnahme muss bereits vorliegen.
Stand der Angaben: Mai 2024
Links und Downloads:
Liste der förderfähigen Wärmepumpen
Antragstellung bei der KfW für die Heizungsförderung für Privatpersonen
Übersicht aller Förderprogramme der KfW für Bestandsimmobilien
Übersicht der KfW-Förderprogramme für den Neubau
Selbstverständlich stehen wir Ihnen jederzeit persönlich für Fragen zur Verfügung und beraten Sie zu allen Möglichkeiten der Förderung. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an.
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