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Ratgeber Solarthermie Förderung BAFA
Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Im Rahmen des Marktanreizprogrammes fördert der Staat über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) den Ausbau erneuerbarer Energien und die Sanierung des Gebäudebestandes in energetischer Hinsicht.
Seit dem 1. Januar 2018 sind Förderanträge immer VOR Umsetzung der Maßnahme beim BAFA einzureichen. Es gilt eine Übergangsfrist für Inbetriebnahmen im Jahr 2017: Antragsteller, die ihre Heizungsanlage 2017 in Betrieb nehmen, können den Förderantrag noch innerhalb von neun Monaten NACH Inbetriebnahme stellen.
Seit Inkrafttreten der Novelle des Marktanreizprogrammes am 1. April 2015 gelten im Bereich Solarthermie folgende Fördersätze:
Basisförderung
Art der Anlage | Größe | Förderbetrag |
Solarkollektoranlage zur ausschließlichen Warmwasserbereitung1 | 3 bis 10 qm Bruttokollektorfläche | 500 € |
11 bis 40 qm Bruttokollektorfläche | 50 € / qm Bruttokollektorfläche | |
Solarkollektoranlage zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, solaren Kälteerzeugung oder Wärmenetzzuführung2 | bis 14 qm Bruttokollektorfläche | 2.000 € |
15 bis 40 qm Bruttokollektorfläche | 140 € / qm Bruttokollektorfläche | |
Erweiterung einer bestehenden Solarkollektoranlage um mind. 4 bis zu 40 qm Bruttokollektorfläche | 50 € / qm zusätzl. Bruttokollektorfläche |
Voraussetzungen für den Erhalt der Basisförderung:
- Gefördert werden nur Maßnahmen im Gebäudebestand, das heißt: Gebäude, in denen zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der beantragten Anlage seit mehr als zwei Jahren ein anderes Heizungs- oder Kühlsystem installiert ist.
- 1 Mindestvoraussetzung: Bruttokollektorfläche mind. 3 qm bis max. 40 qm, Pufferspeichervolumen mind. 200 l (beides gilt für alle Kollektortypen)
- 2 Mindestvoraussetzung Vakuumröhrenkollektoren: Bruttokollektorfläche mind. 7 qm und Pufferspeichervolumen 50 l/qm; Mindestvoraussetzung Flachkollektoren: Bruttokollektorfläche mind. 9 qm und Pufferspeichervolumen 40 l/qm
Innovationsförderung3
Art der Anlage | Größe | Förderbetrag | |
Gebäudebestand | Neubau | ||
Solarkollektoranlage zur ausschließlichen Warmwasserbereitung | 20 bis 100 qm Bruttokollektorfläche | 100 € / qm Bruttokollektorfläche | 75 € / qm Bruttokollektorfläche |
Solarkollektoranlage zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, solaren Kälteerzeugung oder Wärmenetzzuführung | 20 bis 100 qm Bruttokollektorfläche | 200 € / qm Bruttokollektorfläche | 150 € / qm Bruttokollektorfläche |
Solarkollektoranlage zur Wärme- oder Kälteerzeugung (Alternative) = ertragsabhängige Förderung4 | 20 bis 100 qm Bruttokollektorfläche | 0,45 € x jährlicher Kollektorertrag x Anzahl Kollektoren |
Voraussetzungen für den Erhalt der Innovationsförderung:
- 3 Errichtung auf einem Wohngebäude mit mind. 3 Wohneinheiten oder auf einem Nichtwohngebäude mit mind. 500 qm Nutzfläche. Alternativ: Errichtung auf Ein- oder Zweifamilienhäusern mit einem solaren Deckungsgrad von mind. 50 %, in denen der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust das 0,7-fache des entsprechenden Wertes des jeweiligen Referenzgebäudes nicht überschreitet. Darüber hinaus gelten die gleichen Mindestanforderungen an das Pufferspeichervolumen wie in der Basisförderung.
- 4 Die ertragsabhängige Förderung kann alternativ zur Innovationsförderung für große Solarkollektoranlagen beantragt werden. Grundlage des jährlichen Kollektorertrages (kWh/a/Kollektor) ist das Datenblatt 2 der Solar-Keymark-Programmregeln (Standort Würzburg, 50 °C).
Weitere Fördermöglichkeiten
Darüber hinaus sind verschiedene Zusatzförderungen möglich, welche ergänzend zur Basis- oder Innovationsförderung gewährt werden und die in den meisten Fällen miteinander kumulierbar sind:
Ein Kombinationsbonus bis zu 500 € je Anlagenkombination ist möglich bei gleichzeitiger Errichtung einer förderfähigen Anlage zur Verfeuerung von fester Biomasse (z. B. Pelletofen mit Wassertasche) oder einer effizienten Wärmepumpe, beim Anschluss der Kollektoranlage an ein Wärmenetz oder bei gleichzeitigem Austausch eines Heizkessels ohne Brennwerttechnik durch einen Öl- oder Gasbrennwertkessel.
Zusätzlich können unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel für die Durchführung von Optimierungsmaßnahmen sowie ein Gebäudeeffizienzbonus beantragt werden - beides gilt jedoch nur für den Gebäudebestand.
Links und Downloads
Eine komplette Förderübersicht für den Bereich solare Wärmeerzeugung inkl. aller Basis-, Innovations- und Zusatzförderungssätze können Sie hier herunterladen. Zudem stellen wir Ihnen eine Liste aller förderfähigen Kollektoren und Solaranlagen zum Download bereit.
Viele weitere Informationen zu den Voraussetzungen und Bedingungen der Förderung sowie den Anträgen und Formularen finden Sie auf der Internetseite des BAFA.
Dort erhalten Sie außerdem Informationen zum sogenannten "Anreizprogramm Energieeffizienz" (APEE). Dieser Bonus wird gewährt, wenn besonders ineffiziente Altanlagen durch eine moderne Biomasseanlage oder effiziente Wärmepumpe ersetzt werden oder eine bestehende Heizungsanlage (ohne Brennwerttechnik) durch die Einbindung einer heizungsunterstützenden Solarthermieanlage modernisiert wird. Die Bewilligung eines Investitionszuschusses nach dem Marktanreizprogramm ist Voraussetzung für den APEE-Zusatzbonus.
Selbstverständlich stehen wir auch jederzeit gern persönlich zur Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung. Senden Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an - wir freuen uns auf Sie.
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