Ratgeber Pelletöfen Förderung
Förderung von Biomasseanlagen
Im Rahmen des Marktanreizprogrammes fördert der Staat über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse für die thermische Nutzung von 5 bis 100 Kilowatt Nennwärmeleistung, z. B. Pelletöfen mit Wassertasche oder Pelletkessel.
Ab 1. Januar 2018 sind Förderanträge VOR Umsetzung der Maßnahme beim BAFA einzureichen. Es gilt eine Übergangsfrist für Inbetriebnahmen im Jahr 2017: Antragsteller, die ihre Heizungsanlage 2017 in Betrieb nehmen, können den Förderantrag noch innerhalb von neun Monaten NACH Inbetriebnahme stellen.
Seit Inkrafttreten der Novelle des Marktanreizprogrammes am 1. April 2015 gelten im Bereich Biomasse folgende Fördersätze:
Basisförderung
Art der Anlage | Nennwärmeleistung | Förderbetrag |
Pelletofen mit Wassertasche | 5 kW bis 25 kW | 2.000 € |
25,1 kW bis max. 100 kW | 80 € / kW | |
Pelletkessel1 | 5 kW bis 37,5 kW | 3.000 € |
37,6 kW bis max. 100 kW | 80 € / kW | |
Pelletkessel1 mit einem Pufferspeicher (neu errichtet) von mind. 30 l/kw | 5 kW bis 43,7 kW | 3.500 € |
43,8 kW bis max. 100 kW | 80 € / kW | |
Scheitholzvergaserkessel2 mit einem Pufferspeicher von mind. 55 l/kW | pauschal 2.000 € je Anlage |
Voraussetzungen für den Erhalt der Basisförderung:
- Gefördert werden nur Maßnahmen im Gebäudebestand, das heißt: Gebäude, in denen zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der beantragten Anlage seit mehr als zwei Jahren ein anderes Heizungs- oder Kühlsystem installiert ist.
- 1 Kombinationskessel zur Verbrennung von Biomassepellets und Scheitholz erhalten ab 2017 für beide Anlagenteile die entsprechende Förderung gemäß der BAFA Förderübersicht. Auch die Kombination mit einem innovativen Anlagenteil ist möglich. Kombinationskessel müssen über einen Mindest-Pufferspeicher von 55 Liter je Kilowatt Nennwärmeleistung für den handbeschickten Teil der Anlage verfügen.
- 2 Es sind nur besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel förderfähig (staubförmige Emissionen: max. 15 mg/m3).
Weitere Fördermöglichkeiten
Neben der Basisförderung ist der Erhalt einer sogenannten Innovationsförderung für Anlagen mit bis zu 100 kW sowohl für Neubauten als auch für den Gebäudebestand möglich. Hierüber werden Maßnahmen in den Bereichen Brennwertnutzung, Partikelabscheidung und Nachrüstung gesondert gefördert.
Darüber hinaus sind verschiedene Zusatzförderungen möglich, welche ergänzend zur Basis- oder Innovationsförderung gewährt werden und die in den meisten Fällen miteinander kumulierbar sind:
Ein Kombinationsbonus bis zu 500 € je Anlagenkombination ist möglich bei gleichzeitiger Errichtung einer förderfähigen Solarkollektoranlage oder effizienten Wärmepumpe sowie beim Anschluss der Biomasseanlage an ein Wärmenetz.
Zusätzlich können unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel für die Durchführung von Optimierungsmaßnahmen sowie ein Gebäudeeffizienzbonus beantragt werden - dies gilt jedoch nur für den Gebäudebestand.
Links und Downloads
Eine komplette Förderübersicht für den Bereich Biomasse inkl. aller Basis-, Innovations- und Zusatzförderungssätze können Sie hier herunterladen.
Viele weitere Informationen zu den Voraussetzungen und Bedingungen der Förderung sowie den Anträgen und Formularen finden Sie auf der Internetseite des BAFA.
Dort erhalten Sie außerdem Informationen zum sogenannten "Anreizprogramm Energieeffizienz" (APEE). Dieser Bonus wird gewährt, wenn besonders ineffiziente Altanlagen durch eine moderne Biomasseanlage oder effiziente Wärmepumpe ersetzt werden oder eine bestehende Heizungsanlage (ohne Brennwerttechnik) durch die Einbindung einer heizungsunterstützenden Solarthermieanlage modernisiert wird. Die Bewilligung eines Investitionszuschusses nach dem Marktanreizprogramm ist Voraussetzung für den APEE-Zusatzbonus.
Selbstverständlich können Sie unser Service-Team auch jederzeit persönlich kontaktieren, wenn Sie noch Fragen haben oder mehr Informationsbedarf besteht.