Die staatliche Förderung für die Einzelmaßnahmen der energieeffizienten Gebäudesanierung, geregelt in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), wurde kurzfristig angepasst und wurde bereits am 15.08.22 wirksam. Die Änderung bringt zwei wichtige Neuerungen mit sich: Der Einbau einer neuen Gasheizung ist von der staatlichen Förderung ausgeschlossen und generell werden alle Fördersätze angepasst. Politisches Ziel der Änderungen am BEG ist es, den Zugang zu den Fördermitteln zu erleichtern und den Antragsprozess zu verschlanken.
Neuer Heizungs-Tausch-Bonus
Der neue Bonus ist eine Erweiterung des bisherigen Austauschbonus` für Ölheizungen. Der Heizungs-tausch-Bonus in Höhe von 10 Prozentpunkten kann nun auch für Gasheizungen, die älter als 20 Jahre sind sowie für funktionstüchtige Öl, Kohle- und Nachtspeicherheizungen geltend gemacht werden. Der Austausch von Gasetagenheizungen wird ohne zusätzliche zeitliche Einschränkung gefördert.
Wichtig: Der Austauschbonus wird nur dann gewährt, wenn die neue Heizung nicht mit fossilen Brennstoffen betrieben wird.
Bald keine Förderung von Gas-Hybridheizungen
Seit dem 15.08.22 werden keine Gas-Hybridsysteme mehr gefördert. Das war bisher möglich, wen die neue Gasheizung mit erneuerbaren Energien ergänzt wurde, die 25 % der Heizlast bedienen. Betroffen sind auch die Gasheizungen, die das Label „Renewable-Ready“ tragen, also innerhalb von zwei Jahren mit ergänzender erneuerbarer Heizenergie nachgerüstet werden können. Bei den Gasheizungen ist der Einschnitt bei der staatlichen Förderung sicherlich am radikalsten. Beim Heizungstausch profitieren nun mehr Hausbesitzer, wenn sie sich von der Gasheizung trennen, andererseits sinken die Fördersätze für Heizungssysteme auf Basis regenerativer Energie.
Reduzierung der Fördersätze für den Heizungstausch
Grundsätzlich werden die Fördersätze für neue Heizungssysteme gesenkt. Neu ist, wie oben beschrieben, der Heizungstausch-Bonus auf der Plus-Seite für die Abkehr von fossilen Energieträgern. Andererseits sinken die Fördersätze an sich und der bisherige Bonus von 5 % für die Umsetzung einer Maßnahme eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) wird für die Förderung neuer Wärmeerzeuger gestrichen.
Neu ist ein Wärmepumpenbonus von 5 %, der auch für Hybridheizungen gewährt wird. Der ergänzende Energieträger darf jedoch nicht auf Basis fossiler Brennstoffe betrieben werden, kommt aber zum Beispiel als ergänzende Biomasseheizung in Frage. Dieser Bonus wird nicht für Luft-Wasser-Wärmepumpen gewährt, sondern beschränkt sich auf Wärmepumpen, die Grundwasser, Erde oder Abwasser als Wärmequelle nutzen.
Genau hinschauen und vergleichen lohnt sich. Stecken Sie bereits mitten in der Planung Ihres neuen Heizungsprojekts und wollen staatliche Förderung im Rahmen einer energetischen Sanierung nach dem BEG in Anspruch nehmen, heißt es nochmal rechnen.
Wichtig: Beachten Sie die BAFA-Förderkriterien. Die Anträge müssen vor Beginn einer Maßnahme gestellt werden.
Bild: karepa @fotolia.de
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