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Heimwerker aufgepasst: Staatliche Förderung für Materialkosten ab 2023

Gute Nachrichten im neuen Jahr für Sanierer und Modernisierer: Ab dem 1.1.2023 umfasst die staatliche Förderung auch die Materialkosten für privat eingebrachte Eigenleistung. Das wurde in der zweiten Reformrunde der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) festgelegt. Zu Jahresbeginn sind die Änderungen in Kraft getreten.

Die BEG ist ein Förderangebot des Bundes, das sich konkret an Sanierungs- und Modernisierungsmaßnamen richtet. Thematisch umfasst die Förderung Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagen zur Wärmeerzeugung (also Heizungstechnik) sowie weitere Anlagentechnik wie Lüftungsanlagen und Smart Home in Wohngebäuden. Auch die Heizungsoptimierung bestehender Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden ist inbegriffen.

Projekte in Eigenleistung jetzt mit Materialzuschuss umsetzen

Die Bundesregierung reagiert mit der Aufnahme der Materialkosten bei Eigenleistung in die BEG auf den Handwerker-Mangel. Bisher konnte nur eine Förderung für die energetische Sanierung oder Modernisierung eines Gebäudes beantragt werden, wenn die Durchführung der Maßnahme von einem Fachbetrieb vorgenommen wurde. Diese Änderung ist eine gute Nachricht für alle handwerklich begabten Heimwerker und Selberbauer, die im Rahmen der Sanierung oder Modernisierung ihres Hauses viele Arbeiten selbst erledigen können. Das spart nicht nur die Arbeitskosten für die Handwerker, sondern reduziert außerdem die Kosten für das Material.

Weitere Änderungen durch die zweite Reform der BEG

Die ab dem 1.1.2023 geltenden Änderungen der BEG umfassen die Bereiche Angebotserweiterung sowie die Erhöhung der Anforderungen zur Steigerung der Fördereffizienz.
Für Eigenheimbesitzer ist es nun möglich, bei einem Defekt der bestehenden Heizung eine Förderung für die Mietkosten für eine provisorische Heizung zu beantragen. Auch der Einbau stationärer Brennstoffzellenheizungen, die mit grünem Wasserstoff oder Biomethan betrieben werden, ist nun förderfähig.

Wichtige Änderung für den Heizungstausch: Ab Jahresbeginn werden nur noch neue Heizungen gefördert, die mit einem Anteil von 65 % erneuerbarer Energien betrieben werden. Neue Gasheizungen fallen ganz aus der Förderung raus. Die Anforderungen an die Effizienz der Maßnahmen wurden angepasst, ebenso wie die Förderboni für einzelne Maßnahmen.

Eine Übersicht über die Neuerungen im Einzelnen finden Sie bei der BAFA.

Also: Ran ans Projekt und prüfen Sie, ob Sie staatliche Förderung in Anspruch nehmen können. Angesichts der gestiegenen Preise für Baumaterial ist das eine gute Gelegenheit, die Kosten im Griff zu behalten und Projekte, die vielleicht schon auf Eis lagen, doch noch zu verwirklichen.

Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem Projekt und stehen Ihnen gerne für eine Beratung zur Seite.

BIld: Jiri Hera - Fotolia

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