So werden PV-Anlagen beim Netzbetreiber angemeldet
Von äußerster Wichtigkeit, aber oft leichtfertig übersehen, wird der Umstand, dass die eigene Photovoltaikanlage noch beim öffentlichen Netzbetreiber angemeldet werden muss, um öffentlichen Strom bei Minderleistung der Anlage beziehen und bei Übererzeugung selbst erzeugten Strom ins öffentliche Stromnetz einspeisen zu können.
Bei diesem Schritt können und müssen Sie lediglich in Eigenregie die Voranmeldung Ihrer Photovoltaik-Anlage im Marktstammdatenregister vornehmen, das von der Bundesnetzagentur betreut wird. Diesen Schritt sollten Sie bestenfalls noch vor der Installation erledigen, spätestens jedoch bis 1 Monat nach erfolgter Erstinbetriebnahme Ihrer PV-Anlage. Der richtige Anmeldevorgang an sich und die Inbetriebnahme der Anlage müssen zwingend von einem beauftragten Elektrofachinstallateur übernommen werden.
Alle Anlagen ab 10,8 kWp Gesamtleistung müssen zudem von Ihnen vorher beim Netzbetreiber in Form eines Anschlussbegehrens (§ 8 EEG) angemeldet werden. Bei Ablehnung oder Nicht-Beantwortung (binnen eines Monats) seitens des Netzbetreibers dürfen die betreffenden PV-Anlagen nicht mit dem Hausstromkreislauf verbunden werden. Beachten Sie diesen Schritt also schon im Zuge Ihrer Planung!
Die Kooperation mit dem Netzbetreiber
Auch wenn Sie mit Ihrer Photovoltaik-Anlage eigentlich beabsichtigen, die Abhängigkeiten von Ihrem Netzbetreiber zu reduzieren, so stehen Sie trotzdem in Bezug auf bestimmte Vorgänge noch zu ihm in Kontakt (mehr dazu erfahren Sie im Kapitel „Zählersetzung„). Oft versetzen Dinge der Kooperation zwischen Netzbetreiber und PV-Anlagenbesitzer einen Dämpfer, die letzterer gar nicht auf dem Schirm hat.
Daher empfehlen wir Ihnen, die folgenden Unklarheiten und Eventualitäten im vornherein mit dem Netzstellen-betreiber aufzuklären, um später potenziell aufkeimenden Konfliktstoff aus dem Weg räumen zu können. Denn im schlimmsten Fall können Versäumnisse Ihrerseits sogar dazu führen, dass sie dafür juristisch belangt werden können oder der Netzbetreiber Ihnen zumindest den Netzanschluss Ihrer Anlage verweigert.
Checkliste Netzstellenbetreiber
*Das könnte dann für Sie wichtig werden, wenn bei Noch-Nicht-Vorhandensein des neuen Zählers schon Einspeisungen erfolgen sollen und der Energieversorger die Vergütung im Falle des Nicht-Anzeigens der Inbetriebnahme verweigern sollte und Sie sich Kommunikationsschleifen sparen wollen.
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Für den erfolgsversprechenden und reibungslosen Betrieb einer PV-Anlage müssen einige Regeln befolgt werden.
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Um PV-Stromeinspeisungen und Fremdstrombezüge exakt messen zu können, werden spezielle Zähleinrichtungen benötigt.