Die drei Garantieformen für Photovoltaikanlagen
Beim Kauf Ihrer PV-Anlage brauchen Sie keine Bedenken dahingehend zu haben, dass Sie irgendwann erhebliche Probleme bekommen, wenn einzelne Komponenten der Anlage frühzeitig defekt gehen. Können Sie nachweisen, dass Schäden ohne Ihr Zutun oder grobe Fahrlässigkeiten Ihrerseits eingetreten sind, stehen Ihre Chancen gut, dass Sie Garantien und Gewährleistungen in Anspruch nehmen können, durch die sich die defekten PV-Bestandteile im besten Fall sogar kostenneutral ersetzen lassen. Allerdings gelten dafür spezielle Auflagen, bzw. müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, damit die jeweilige Garantie oder Gewährleistung auch greift. Wir stellen Ihnen hier die gesetzliche Gewährleistungsfrist und die zwei Formen der Herstellergarantien für Photovoltaik vor.
1. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist
Der Gesetzgeber hat für Photovoltaik-Module und Batteriespeicher eine Gewährleistungsfrist von zwei bis fünf Jahren definiert, die alle Hersteller ausnahmslos einhalten müssen. Damit wird Ihnen als Endverbraucher zugesichert, material- und fertigungsfehlerfreie Ware zu erhalten. Ist dies nicht der Fall, können Sie die Ware innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist auf Kosten des Herstellers austauschen oder reparieren lassen. Der Hersteller und ggf. die Installateure haften also für Sachmängel. Daher sollten Sie bei Kauf, Installation und Inbetriebnahme unbedingt überprüfen, ob alle Teile Ihrer PV-Anlage fehlerfrei geliefert und anschließend richtig und vollständig installiert worden sind.
2. Die Produktgarantie der Hersteller
Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungsfrist bieten mittlerweile viele Hersteller Ihren Kunden auch eigene, zeitlich weitaus länger angelegte Produkt- und Leistungsgarantien an. Die Produktgarantie deckt im Prinzip, wie die gesetzliche Gewährleistung, alles ab, was mit Fehlern im Material zu tun hat – fehlende Bauteile, die die Funktionstüchtigkeit einer PV-Komponente einschränken, Transportschäden sowie Schäden durch Fahrlässigkeiten im Fertigungs- und Installationsprozess.
Produktgarantien des Herstellers belaufen sich aktuell oftmals sogar auf 10 bis 20 Jahre. Lassen Sie sich aber keineswegs davon blenden. Überprüfen Sie am besten vor dem Kauf genaustens, ob im Kaufvertrag Fallstricke auf Sie lauern, indem beispielsweise bei PV-Paketen nur verminderte Produktgarantien für bestimmte Bauteile wie u.a. Wechselrichter gelten. Komplizierter wird die Angelegenheit, wenn die einzelnen Bestandteile der PV-Anlage von unterschiedlichen Herstellern stammen, dann gelten ggf. ganz unterschiedliche Produktgarantie-Zeiträume. Bei Wechselrichtern ist es Usus, dass die Produktgarantie 5 Jahre umfasst, die allerdings meistens noch gegen zusätzliches Geld auf bis zu 20 Jahre ausgeweitet werden kann.
3. Die Leistungsgarantie des Herstellers
Eine andere, aber gleichsam, wenn nicht sogar noch wichtigere Garantieform ist die herstellerseitige Leistungsgarantie, die darauf hinauszielt, dass innerhalb des Garantiezeitraums eine bestimmte Nennleistung der PV-Module erhalten bleibt. Der Garantiezeitraum erstreckt sich, je nach Hersteller, auf ca. 10 bis 30 Jahre. Während der ersten 10 Jahre wird meistens 90% der Nennleistung (Wp) garantiert und für den Rest der Laufzeit nur noch 80%. Dieses Modell nennt man zweistufige Leistungsgarantie. Es kann aber auch sein, dass Ihnen der Hersteller eine lineare Leistungsgarantie anbietet, bei der über die gesamte Laufzeit der garantierte prozentuale Nennleistungswert gleichförmig von fast 100% auf 80% fällt. Bei Stromspeichern bezieht sich die Leistungsgarantie derweil auf die Speicherkapazität.
Wichtig: Vertragsdaten genau überprüfen !
Hinweis:
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Leistungserhalt und Funktionstüchtigkeit Ihrer Photovoltaikanlage hängen maßgeblich davon ab, wie akribisch Sie Reinigungen und Wartungen durchführen lassen.
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