Nulleinspeisung, Überschusseinspeisung und Volleinspeisung
Gemessen daran, wie hoch der Anteil Ihrer Einspeiseleistung an der Gesamtstromerzeugung Ihrer Anlage ist, unterscheidet man beim Einspeiseverhalten zwischen Nulleinspeisung, Überschusseinspeisung und Volleinspeisung. Mit jedem Vorgehen sind verschiedene Regeln und Regularien verbunden, die Sie beachten müssen.
Die Nulleinspeisung
Bei Photovoltaikanlagen, die als nulleinspeisende Anlagen gehalten werden, verbleibt der erzeugte PV-Strom im gesamten Haus oder er verfällt. Im ersteren Fall können entweder dauerhaft alle strombedürftigen Haushaltsgeräte jederzeit ausreichend mit dem PV-Strom versorgt werden (was selten der Fall ist) oder der PV-Strom wird zum späteren Abruf in einem Stromspeicher zwischengelagert. Trotz wegfallender Einspeiseleistungen ist eine nulleinspeisende PV-Anlage an das öffentliche Stromnetz gekoppelt, falls hohe Bedarfsspitzen Stromzufuhren von externen Versorgern erfordern.
Das heißt dann auch für Sie als Betreiber, dass Ihre Anlage den normalen Anmeldeprozess mit Voranmeldung, Anschlussbegehren und ggf. einer Zählernachrüstung durchlaufen muss. Zusätzlich müssen Sie dem Netzbetreiber nachweisen können, das Ihre Anlage so konstruiert ist, dass Netzeinspeisungen technisch ausgeschlossen sind. Auch muss überprüft werden, ob die Anlage netzverträglich ist, das heißt, dass sie möglichst keine Netzinstabilitäten im Rahmen der Einspeiseverweigerung hervorrufen kann. Für diese Netzverträglichkeitsprüfung hat der Netzstellenbetreiber bis zu acht Wochen nach Antragsstellung Zeit. Eine weitere Anmeldung durch den installationsberechtigen Installateur nach Inbetriebnahme entfällt jedoch für Sie, da Sie bei einer Nulleinspeisung keine Einspeisevergütung erhalten. Abrechnungsrelevant sind dann für den Netzstellenbetreiber nur Ihre Strombezüge.
Wenn Sie sich für nulleinspeisende PV-Anlagen interessieren, können Sie zwar von hohen Eigenverbrauchsquoten profitieren, allerdings können die erzeugten Leistungen nur in seltenen Fällen den jeweiligen Haushaltsgesamtstrombedarf decken, sodass Sie damit wahrscheinlich keine 100%ige Autarkie erreichen. Verfügt Ihre Anlage über keinen Stromspeicher zum Einlagern der Energie, schaltet Ihr Wechselrichter bei Übererzeugungen die Anlage einfach ab, was dazu führt, dass sich die Ertragsraten um bis zu 20% verringern können. PV-Anlagen mit Nulleinspeisung sollten zur Aufrechterhaltung von Erträgen und Eigenverbrauchsquote also immer mit Stromspeichern und Smart Home Geräten ausgestattet sein.
Zusammenfassend überzeugen PV-Anlagen mit Nulleinspeisung durch Ihre Möglichkeit zur (fast) vollständigen Eigennutzung erzeugter Energieströme und mehr Unabhängigkeit vom Energieversorger. Zeitgleich halten Sie sich durch den trotzdem bestehenden Anschluss ans Stromnetz die Option offen, Fremdstrom zu beziehen, wenn Sie auf diesen angewiesen sind. Andererseits bedürfen diese PV-Anlagen mehr Ausstattungsaufwand, technisch muss mit geringeren Erträgen gerechnet werden und auch der bürokratische Aufwand bei der Anmeldung kann nicht merklich abgebaut werden.
Die Überschusseinspeisung
Überschusseinspeisungen können Sie immer dann vornehmen, wenn Sie mit Ihrer PV-Anlage mehr umweltfreundlichen Strom erzeugen, als Sie für den Eigenbedarf benötigen. Einen bestimmten Teil verbrauchen Sie einfach selbst und den anderen Teil, den sie nicht benötigen oder nicht speichern können, führen Sie direkt über ihren Wechselrichter an das öffentliche Netz ab. Dazu erhalten Sie vom Netzstellenbetreiber, an den Sie auch vorher das Anschlussbegehren (bei Anlagen über 10,8 kWp) gerichtet und bei dem der Installateur Ihre PV-Anlage nach der Inbetriebnahme angemeldet hat, eine gesetzlich fixierte Einspeisevergütung. Damit Bezüge und Einspeisungen einwandfrei separat voneinander gemessen und abgerechnet werden können, erhalten Sie vom Netzstellenbetreiber einen Zweirichtungszähler.
Wichtige Maßnahmen zu Verbrauchsoptimierungen haben wir in diesem Kapitel für Sie zusammengetragen.
Die Volleinspeisung
Die dritte Möglichkeit, die Sie unter bestimmten Voraussetzungen haben, ist es, Ihre Photovoltaik-Anlage im Volleinspeisemodus zu betreiben. Dabei verfolgen Sie nicht das Ziel, Ihren erzeugten Strom selbst zu nutzen, sondern vollumfänglich an den Netzbetrieb gegen die Einspeisevergütung abzutreten. Normalerweise erhalten Sie im regulären Überschussleistungsbetrieb aktuell 8,1 ct (bis 10 kWp) bzw. 7,1 ct (ab 10 kWp) je kWh vom Netzstellenbetreiber für Ihren Stromverkauf. Bei der Volleinspeisung sind die Werte etwas höher angesiedelt: Für Anlagen bis 10 kWp erhalten Sie 12,9 ct/kWh und ab 10 kWp Gesamtanlagenleistung immerhin noch 10,8 ct/kWh. Volleinspeisende PV-Anlagen sorgen nicht nur für eine bessere Netzstabilität, sondern Sie sorgen auch dafür, dass gesetzlich gesteckte Klimaziele besser erreicht werden können, indem kostenlos zur Verfügung stehende Sonnenenergie stärker genutzt und der Anteil von Erneubarem Energie-Strom im Strommix erhöht wird.
Vor dem Hintergrund, dass Einspeisevergütungen sich in den vergangenen Jahren rückläufig entwickelt haben, aber Kosten für Strombezüge vom öffentlichen Netz immer weiter ansteigen, empfehlen wir Ihnen als Betriebsmodell für Ihre PV-Anlage die Überschusseinspeisung zu wählen. In Kombination mit einem Stromspeicher und ggf. Smart Home Geräten haben Sie zwar zunächst höhere Investitionskosten, die sich aber schon nach einigen Jahren wortwörtlich bezahlt machen, weil Sie laufende Bezugskosten in signifikantem Umfang einsparen. Eine PV-Anlage mit Volleinspeisung sollten Sie nur dann in Erwägung ziehen, wenn Sie diese wirklich groß dimensionieren wollen, Sie selbst sehr wenig Strom im Haushalt verbrauchen und Sie geringe Anschaffungskosten haben. Ansonsten verkaufen Sie Ihren PV-Strom unter seinem Einsparungswert.
Rentabilitätsprüfung einer volleinspeisenden Anlage
jährliche Einspeisevergütung bis 10 kWp (2024): 12,9 ct / kWh (0,129 € /kWh)
jährliche Strombezugskosten: 40 ct / kWh (0,40 € /kWh)
jährliche Gesamtstromerzeugung: 7.000 kWh
jährlicher Gesamtstromverbrauch: 5.200 kWh
Investitionskosten: 10.500 €
Laufzeit/Nutzungszeitraum: 20 Jahre
Einspeisevergütung x Gesamterzeugung x 20 Jahre = Investitionskosten + (Strombezugskosten x Gesamtverbrauch x 20 Jahre) (?)
Beispiel:
0,129 € x 7.000 kWh x 20 Jahre = 10.500 € + (0,40 € x 5.200 kWh x 20 Jahre) (?)
18.060,00 € < 52.100,00 €
Inselanlagen
Mit Inselanlagen sind kleinere PV-Anlagen gemeint, die kaum größer dimensioniert sind als ein Balkonkraftwerk, demnach aus nur wenigen PV-Modulen bestehen und nicht netzgekoppelt sind. Sie sind nicht mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden, sodass kein Strom von äußeren Bezugsquellen zugeführt werden kann. Diese Konzeption wird oft bei Gebäuden angewendet, deren Energiebedarf sich auf wenige Funktionen beschränkt und die räumlich sowie stromkreislauftechnisch isoliert auftreten. Wenn Sie beispielsweise im Urlaub in den Bergen eine Almhütte, einen Stall oder einen Viehunterstand sehen, an dem/an der nur 2 oder 3 PV-Module auf dem Dach angebracht sind, so handelt es sich dabei um besagte Inselanlagen.
Auch auf Dächern von Wohnmobilen oder Ferienbungalows sind Sie manchmal schon zu sehen. Damit Inselanlagen wirtschaftlich arbeiten können, sind Verknüpfungen mit leistungsstarken und hochkapazitiven Stromspeichern unabdingbar und sie sollten in der Regel überdimensioniert konzipiert werden, um Verluste aus nicht sofortiger Nutzung kompensieren zu können. Inselanlagen sind aufgrund ihrer rein privaten Bestimmung ohne Konnektivität zum öffentlichen Stromversorger nicht anmeldepflichtig.
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Weitere Potenziale zum Geld sparen und der Erhöhung des Eigenverbrauchs können genutzt werden, in dem man bewährte Effizienzmaßnahmen ergreift.
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Wie effizient eine Photovoltaik-Anlage wirklich betrieben wird, lässt sich über die Kennzahlen „Autarkiegrad“ & „Eigenverbrauchsquote“ ermitteln.