Einspeisevergütungen für das öffentliche Stromnetz
Sie ist keine Förderung im eigentlichen Sinne, aber eine Möglichkeit, mit dem selbst erzeugten Strom aus der Sonne bis zu 20 Jahre konstant etwas Geld zu verdienen: Über die Einspeisevergütung können überschüssige Rücklagen von PV-Strom ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden, die Sie selbst nicht verbrauchen können oder wollen. Die Rechtsgrundlage dafür bildet das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Mit einer handelsüblichen PV-Anlage von 10 kWp Leistung erhalten Sie eine Einspeisevergütung von 8,1 Cent je kWh und bei PV-Anlagen mit mehr als 10 kWp, ab Überschreitung der 10 kWp, nur noch 7,1 Cent je KWh Einspeisevergütung. Auch wenn es von 2022 zu 2023 kurzzeitig eine nicht unerwähnenswerte Steigerung gab (von 6,30 auf 8,60 Cent/kWh bei Anlagen bis 10 kWp), ist der Verkauf des eigenen Stroms im Laufe der Jahre immer unattraktiver geworden. Zum Vergleich: Vor circa 20 Jahren erhielt man noch über 55 Cent je kWh! Die Höhe der Einspeisevergütung legt die Bundesnetzagentur jedes Jahr neu fest, welche die Photovoltaik-Landschaft in Deutschland überblickt und dazu Daten liefert.
Entwicklung der Einspeisevergütungssätze für PV-Anlagen
1. Beispielberechnung für die Einspeisevergütung - Überschusseinspeisung
Gehen wir beispielsweise davon aus, dass eine heimische PV-Anlage mit 13,5 kwp ausgestattet ist. Insgesamt speist der Haushalt 11.500 kWh im Jahr ein und verbraucht nur 2.000 kWh selbst. Für die Einspeiseleistung bis 10 kWp werden bei dieser Überschusseinspeisungsanlage aktuell (1.HJ 2024) 8,1 ct/kWh Einspeisung vergütet, ab 10 kWp noch 7,1 ct. Der Einfachheit halber blenden wir zur Veranschaulichung der Rechnung, die sich auf das ganze Kalenderjahr bezieht, aus, dass sich die Einspeisevergütung ab August 2024 wieder leicht ändert (8,0 ct/kWh bei Anlagen bis 10 kWp; 7,0 ct/kWh ab 10 kWp).
Vergütungssatz „<=10 kWp“ x 10.000 kWh + Vergütungssatz „>10 kWp“ x 1.500 kWh = Gesamtvergütung Überschusseinspeisung für das Jahr 2024 (?)
Beispiel:
0,081 € x 10.000 kWh + 0,071 € x 1.500 kWh = 916,50 €
Die nicht unbeträchtliche dreistellige Einspeisevergütung des Beispielhaushaltes kommt vor Allem durch die hohe Dimensionierung der Anlage in Kombination mit dem geringen Eigenverbrauch zu Stande. Bereits an anderer Stelle haben wir erwähnt, dass Fremdstrombezugspreise aktuell im Mittel bei 40 ct/kWh angesiedelt sind. Die Erwirtschaftung von PV-Strom kostet derweil durchschnittlich nur in etwa 12 ct/kWh. Interessant ist daher, einmal zu erheben, wie die Gesamteinsparung überhaupt in dieser exemplarischen Eigenverbrauch-Einspeisungs-Konstellation aussieht, wenn der Haushalt zeitgleich noch 3.500 kWh Strom im Jahr aus dem Netz bezieht.
13.500 kWh x 0,12 € = 1620,00 € Stromerzeugungskosten PV Anlage/a
3.500 kWh x 0,40 € = 1400,00 € Strombezugskosten mit PV-Anlage/a
5.500 kWh x 0,40 € = 2.200,00 € Strombezugskosten ohne PV-Anlage/a
Berechnung Gesamtkosten/-ersparnis:
Stromerzeugungskosten + Strombezugskosten – Einspeisevergütung = jährliche Kosten für PV Stromverwendung
1.620,00 € + 1.400,00 € – 916,50 € = 2103,50 €
Strombezugskosten ohne PV-Anlage – Gesamtkosten PV-Stromverwendung/a = Gesamtersparnis/a
2.200,00 € – 2103,50 € = 96,50 €
2. Beispielberechnung für die Einspeisevergütung - Überschusseinspeisung
Trotz des geringen Eigenverbrauchs würde es dem Haushalt gelingen, mit seiner Anlage eine Ersparnis für das Kalenderjahr 2024 einzufahren. Diese Ersparnis kann trotzdem weitaus größer ausfallen, wenn der Haushalt seinen erzeugten Strom stärker selbst nutzt, wie das folgende Beispiel zeigt. Wir gehen weiterhin von einer 13,5 kWp großen Anlage aus. Allerdings verbraucht der Haushalt jetzt 5.200 kWh im Jahr 2024 selbst, speist dafür nur noch 8.300 kWh ein und muss nur 300 kWh Strom vom öffentlichen Versorger beziehen.
Beispiel:
0,081 € x 8.300 kWh = 672,30 € Gesamteinspeisevergütung/a
13.500 kWh x 0,12 € = 1620,00 € Stromerzeugungskosten PV Anlage/a
300 kWh x 0,40 € = 120,00 € Strombezugskosten mit PV-Anlage/a
5.500 kWh x 0,40 € = 2.200,00 € Strombezugskosten ohne PV-Anlage/a
Berechnung Gesamtkosten/-ersparnis:
Stromerzeugungskosten + Strombezugskosten – Einspeisevergütung = jährliche Kosten für PV Stromverwendung
1.620,00 € + 120,00 € – 672,30 € = 1067,70 €
Strombezugskosten ohne PV-Anlage – Gesamtkosten PV-Stromverwendung/a = Gesamtersparnis/a
2.200,00 € – 1067,70 € = 1133,00 €
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