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Heizlastberechnung nach DIN 12831 bis 250 m²
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PS-HLB250

Heizlastberechnung nach DIN 12831 bis 250 m²

Sie benötigen eine Heizlastberechnung nach DIN 12831-1:2020-04 (aktuellste Fassung von April 2020) für Ihr Heizungsprojekt? Kein Problem! Egal, ob Sanierung oder Neubau, die Profis von Selfio planen mit Ihnen Schritt für Schritt Ihr Heizungsprojekt und erstellen für Sie die benötigten Berechnungen.

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Sie benötigen eine Heizlastberechnung nach DIN 12831-1:2020-04 (aktuellste Fassung von April... mehr

Heizlastberechnung nach DIN 12831 bis 250 m²

Sie benötigen eine Heizlastberechnung nach DIN 12831-1:2020-04 (neueste Fassung von April 2020) für Ihr Heizungsprojekt? Kein Problem! Egal, ob Sanierung oder Neubau, die Profis von Selfio planen mit Ihnen Schritt für Schritt Ihr Heizungsprojekt und erstellen für Sie die benötigten Berechnungen.  

Heizlastberechnung nach DIN 12831-1:2020-04 bis 250 m² von den Profis 

Sie sind auf der Suche nach einer professionellen und kostengünstigen Heizlastberechnung nach DIN 12831-1:2020-04 (aktuellste Fassung von April 2020)? Dann sind Sie bei unseren Selfio Experten genau richtig! Egal, ob Neubau oder Altbausanierung, wir erstellen für Sie alle notwendigen Berechnungen zeitnah und preiswert.

Was ist eine Heizlastberechnung? 

Die Heizlastberechnung gibt die notwendige Wärmezufuhr wieder, die zur Aufrechterhaltung der Raumtemperatur bei Normauslegungstemperatur benötigt wird. Eine Berechnung erfolgt nach einem standardisierten Ablauf und ist von einigen gebäudespezifischen Einflussgrößen abhängig. Wie das funktioniert, welche Einflussgrößen es gibt und wie sich eine falsche Heizlastberechnung auf Komfort und Effizienz auswirkt, möchten wir Ihnen hier erläutern.

Wie läuft die Heizlastberechnung ab?

Eine Berechnung richtet sich nach DIN-Norm EN 12831-1:2020-04 „Heizungsanlagen in Gebäuden-Verfahren zur Berechnung der Norm-Heizlast“ und wird aus folgenden Elementen zusammengesetzt:

  • Transmissionswärmeverluste: Wärmeverluste über die Bauteile der Gebäudehülle
  • Wärmeverluste über die Lüftung: Ein Gebäude muss ausreichend belüftet werden. Natürlich geht dem Gebäude dabei Energie verloren. Wieviel verloren geht, ist von mehreren Faktoren, wie z.B. dem Luftvolumenstrom, der Wärmerückgewinnung der Lüftungsanlage, den Undichtigkeiten der Gebäudehülle oder dem hygienisch bedingten Mindestluftwechsel abhängig.
  • Zusatz-Aufheizleistung: Leistung der Heizung, die benötigt wird, um nach einer Heizpause Wärme kurzzeitig zum Aufheizen zur Verfügung zu stellen. Bei einer Berechnung wird die Summe aus Transmissions- und Lüftungswärmeverlusten mit der zusätzlichen Aufheizleistung addiert.
  • Wunschtemperatur: Die DIN-Norm legt standardisierte Norm-Temperaturen für innen und außen fest, die für die Berechnung herangezogen werden, falls keine anderen Innentemperaturen vereinbart werden. Die Innentemperaturen sind dabei mit 20 °C für Wohn- und Schlafräume, 24 °C für Feuchträume und Bäder und 15 °C für beheizte Nebenräume wie Flure und Treppenhäuser festgelegt. Die Normaußentemperatur wird durch die örtliche Lage des Gebäudes bestimmt.
  • U-Werte: Dieser Wert gibt an, wieviel Wärme bei einer Temperaturdifferenz von einem Grad über einen Quadratmeter dieses Bauteils abfließt. Das gilt für alle relevanten Flächen: Außenwände, Fenster, Außentüren, Dachflächen, Decken zu unbeheizten Räumen wie Keller oder Dachboden, Bodenplatte gegen Erdreich oder außen, Innenwände und Innentüren gegen unbeheizte Nachbarräume
  • Luftwechsel: Der Wert gibt an, wie oft das Raumluftvolumen pro Stunde durch natürliche oder mechanische Lüftung ausgetauscht wird.
  • Speichermasse: Eine große Masse kann mehr Energie speichern als eine kleine. Die Schwere des Gebäudes beeinflusst unter anderem die Wiederaufheizleistung einer Anlage nach einer längeren Heizpause.

Und so geht’s: Bei einem Neubau: Alles, was wir von Ihnen benötigen sind die Bauplanungsunterlagen. Diese erhalten Sie bei Ihrem Architekten. Bei einem Altbau: Hier muss, wenn keine Bauunterlagen vorhanden sein sollten, selbst gemessen werden. Welche Schritte im Detail nötig sind erfahren Sie hier.


Welche Unterlagen werden benötigt?  

Neubau / Bestandsgebäude Sanierung - Unterlagen vorhanden: 

Die Bauplanungsunterlagen Neubau: Grundriss, Schnitt und ENEV-Nachweis sollten aus folgenden Unterlagen und Informationen bestehen:

  • Lageplan mit Angaben der Himmelsrichtung, Höhe der Nachbargebäude und der geographischen Lage
  • Gebäudeplan mit Geschossgrundrissen und Gebäudeschnitte (ggf. als CAD-Datei) mit einem Mindestmaßstab von 1:100, Geschossgrundrisse mit Baubemaßung einschließlich Fenster- und Türmaße, die Räume mit Nutzungsangabe und Nummerierung der Räume
  • Eintrag eventuell geänderter Innenraumtemperaturen, die von den Norm-Innentemperaturen abweichen, in den Bauplan (Absprache mit dem Bauherrn)
  • Baubeschreibung mit Wand-, Decken und Dachaufbau (Dichte, λ-Werte), Fenster mit Verglasungsart, Rahmenmaterial, Güteklassen, Türen mit Materialangabe und Verglasungsanteil
  • Wärmeschutz- oder Energieausweis mit Angaben der U-Werte der jeweiligen Bauteile

Diese Angaben sind alle in den Bauplanungsunterhalten Ihres Architekten enthalten.

 

Nutzen Sie bitte dieses Auftragsformular nachdem Sie die Bestellung abgeschickt haben, um uns alle Informationen zur Inbetriebnahme zu übermitteln.


Bestandsgebäude Sanierung - Unterlagen nicht vorhanden: 
Dann kommt die Heizlastberechnung bis 250 m² nach Verfahren B / Optimus für Sie in Frage. Unsere Profis helfen Ihnen, die benötigten Daten zu ermitteln, damit wir Ihre Heizlastberechnung durchführen können.


Ihre Vorteile mit dem richtigen Planungsservice im Überblick:

  • geringerer Materialaufwand
  • geringerer Energieverbrauch durch kleinere Wassermengen
  • Energieeinsparung durch hydraulischen Abgleich
Weiterführende Links zu "Heizlastberechnung nach DIN 12831 bis 250 m²"
Was ist eine Heizlastberechnung? Die Heizlast gibt an, wie viel Wärme das Gebäude durch den... mehr
FAQ

Was ist eine Heizlastberechnung?

Die Heizlast gibt an, wie viel Wärme das Gebäude durch den Temperaturunterschied zur Umgebung verliert. Sie beschreibt die momentane Wärme, die bei einer bestimmten Außentemperatur über die Gebäudehülle zur Aufrechterhaltung der Innentemperatur nötig ist und wird in Watt (W) angegeben. Die Heizlast entspricht also der Verlustleistung des Gebäudes.

Wann sollte eine Heizlastberechnung durchgeführt werden?


Bei einem Neubau oder einer Modernisierung eines Bestandsbaus, ist die Heizlastberechnung unbedingt erforderlich. Aber auch, wenn ein neuer Wärmeerzeuger (also eine Heizung) eingebaut wird, sollte eine neue Heizlastberechnung durchgeführt werden. Bei einem Neubau geschieht dies bereits während der Planungsphase, da schon im Vorfeld geklärt werden muss, welcher Wärmeerzeuger überhaupt in Frage kommt und welche Leistung er haben muss. 

Was ist der Unterschied zwischen Heizlast und Heizwärmebedarf?

Mit der Heizlast wird die optimale Leistung Ihrer Heizungsanlage ermittelt. Die Heizwärme dagegen ist ein Verbrauchswert und beschreibt die Energie, die für Heizung und Warmwasser innerhalb eines Jahres benötigt wird und wird in Kilowattstunden (kWh) angegeben.

Welche Unterlagen benötigen wir von Ihnen für die Heizlastberechnung?

Wenn es sich um einen Neubau handelt, finden wir in Ihren Bauplanunterlagen alles, was wir für die Berechnung benötigen. Diese Unterlagen erhalten Sie bei Ihrem Architekten. Wenn, z.B. bei einem Altbau, keine Bauunterlagen mehr vorhanden sein sollten, kontaktieren Sie uns bitte. Unsere Profis helfen Ihnen gerne dabei, die nötigen Angaben für die Heizlastberechnung zu ermitteln. 

EU-Verantwortlicher Kontakt gemäß GPSR

HerstellerSelfio
Eingetragener HandelsnameSelfio SE
StraßeKeltenweg
Haus-Nr1
PLZ56072
OrtKoblenz
LandDeutschland
E-Mailinfo@selfio.de
Telefonnummer+49 261 9271-3700

Installations- & Warnhinweise

Bei Fragen rund um Sicherheit, Kompatibilität und Zulassung kontaktieren Sie unser Kundensupport!

WARNUNG: Alle Warnhinweise auf dem Produkt, auf der Verpackung oder in der Bedienungsanleitung sind bei der Montage und beim Gebrauch unbedingt zu beachten! Um Gesundheitsschäden zu vermeiden, richten Sie sich bei der Montage, Erstinbetriebnahme, Inspektion, Wartung und Instandsetzung nach den Anweisungen des Herstellers. Wenn angegeben, diese Arbeiten nur von autorisiertem Fachpersonal durchführen lassen!

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